Mediathek
Die Mediathek ist eine besondere Einrichtung unserer Schule. Sie soll Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, selbständig zu arbeiten, sich auf Prüfungen vorzubereiten und bietet allen, die zuhause keinen eigenen Computer (oder nicht die geeignete Software) haben, eine Möglichkeit außerhalb des eigentlichen Unterrichts an schulischen Themen zu arbeiten. Es steht ein Drucker zur Verfügung, an dem Schülerinnen und Schüler für schulische Zwecke Ausdrucke machen dürfen.
Die Mediathek ist aufgeteilt in einen großen offenen Bereich, in dem es auch zahlreiche Tische, Nischen und Sitzecken für Arbeitsgruppen oder Nachhilfe gibt und einen Stillarbeitsbereich in dem Schülerinnen und Schüler alleine recherchieren, lernen und arbeiten können. Hier darf nicht gesprochen werden.
Das Medienangebot
Gegenwärtig ist der Bestand im Aufbau, so dass noch nicht alle Angebote vollständig zur Verfügung stehen. Angeboten werden z.B.:
- Bücher, Lexika und Nachschlagewerke,
- Materialien und Schulbücher, die in besondere Weise zum selbständigen Lernen geeignet sind,
- Zeitungen (gegenwärtig liegen ein Hamburger Abendblatt und das Handelsblatt als Leseexemplar aus).
Zukünftig soll es auch folgende Angebote geben:
- Digitale Angebote, die nicht über das Internet zur Verfügung gestellt werden können (z.B. wegen dazu benötigter Software oder Lizenzen),
- ein Katalog didaktisch betreuter Angebote zu schulischen Themen, die auch über das Internet genutzt werden können.
Die Mediathek steht den Schülern und Schülerinnen sowie den Lehrkräften der BS11 und der Stadtteilschule am Hafen während der regulären Unterrichtszeiten zur Verfügung. Damit die Mediathek von allen Schülerinnen und Schülern jederzeit optimal genutzt werden kann und sich alle Besucher in der Mediathek wohl fühlen, bitten wir herzlich, die nachfolgenden Regeln einzuhalten:
Benutzungsregeln
- Alle Besucher sind aufgefordert, sich rücksichtsvoll zu verhalten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln.
- Der Verzehr von Speisen und Getränken sowie das Telefonieren sind in den Räumen der Mediathek untersagt.
- Den Anweisungen der Lehrkräfte bzw. Aufsichtsführenden ist jederzeit Folge zu leisten.
- Die Ruhebereiche sind unbedingt zu beachten.
- Zur Sicherung der Sachwerte der BS11 sind die Aufsichtsführenden berechtigt, Kontrollmaßnahmen durchzuführen, wie zum Beispiel das Kontrollieren von Taschen.
Die Nutzer der Mediathek müssen sich auf Verlangen der Aufsichtsführenden mit einem Schülerausweis bzw. Personalausweis ausweisen. - Die Hausordnung der Schule gilt auch in der Mediathek.