
Sozialversicherungsfachangestellte/r
Wir sind als Berufsschule der duale Partner in der Ausbildung zum/zur Sozialversicherungsfachangestellten
Während die betriebliche Ausbildung der Sozialversicherungsfachangestellten bei der gesetzlichen
- Krankenversicherung,
- Rentenversicherung,
- Unfallversicherung und der
- knappschaftlichen Sozialversicherung
stattfindet, treffen in der Berufsschule die Auszubildenden aller Fachrichtungen aufeinander, sofern sie in Hamburg ihre Ausbildung absolvieren. In Ausnahmefällen und auf Antrag können auch Auszubildende aus dem Hamburger Umland unsere Schule besuchen.
Aufgrund eines Kurssystems im Fachbereich, bietet die Berufsschule den Auszubildenden die Möglichkeit, einen Einblick in die jeweils anderen Fachrichtungen zu gewinnen. Auch die Zweige der Pflege– und Arbeitslosenversicherung finden im Fachunterricht der Sozialversicherungsklassen Berücksichtigung. Die Auszubildenden sollen grundlegende volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse erlangen sowie auf ökonomisches Handeln bezogene Fertigkeit erwerben. Diese Zielsetzungen bestehen auch im Hinblick auf soziale Themen sowie auf Themen des privaten Rechts und des Verwaltungsrechts.
Darüber hinaus soll die Kommunikationsfähigkeit der zukünftigen Sozialversicherungsfachangestellten in eigener Sprache und englischer Sprache gefördert werden. In diesen Bereichen soll der Bezug zur Arbeit eines Sozialversicherungsfachangestellten stets gegeben sein.
Für den Fachunterricht stehen Kollegen und Kolleginnen zur Verfügung, die selbst ausgebildete Sozialversicherungsfachangestellte sind.
Einschulung
Jeder Auszubildende zum/zur Sozialversicherungsfachangestellten besucht während seiner i.d.R. 3-jährigen Ausbildungszeit unsere Schule in vier Berufsschulblöcken mit einer Dauer von jeweils ca. 8 – 12 Wochen.
Die Einschulung der Sozialversicherungsfachangestellten findet Anfang Januar des dem Ausbildungsbeginn folgenden Jahres statt. Dieser späte Schulbeginn gewährleistet, dass sich die Auszubildenden zunächst mit der Tätigkeit an ihrem Ausbildungsplatz vertraut machen und die ersten betriebsinternen Schulungen stattfinden können.
Ihr erster Tag in der Berufsschule
Beim ersten Schultag handelt es sich um einen sogenannten Klassenlehrertag. D.h. diesen Tag verbringen die Auszubildenden mit ihrem Klassenlehrer oder ihrer Klassenlehrerin.
Mit diesem Tag verfolgt die Berufsschule zwei Ziele: Erstens soll dieser Tag dazu dienen, dass sich die Auszubildenden der unterschiedlichen Betriebe kennenlernen, denn nicht alle Auszubildenden kommen aus größeren Betrieben mit mehreren Auszubildenden. Auch sollen die Auszubildenden sich mit der Schule vertraut machen und die Gelegenheit bekommen, die Kollegen und Kolleginnen kennenzulernen, von denen sie unterrichtet werden.
Zweitens erhalten die Auszubildenden eine Vielzahl von Informationen im Hinblick auf Blockzeiten, Unterrichts- und Pausenzeiten, Stundenpläne, Klausuren und Notengebungen sowie Fehlzeitenregelungen oder über Vereinbarungen bezüglich des Umganges miteinander (siehe „Unsere Schule“).
Beginn: Wann es am Einschulungstag los geht, das Erfahren Sie von ihrem Ausbildungsbetrieb. Seien Sie zur Orientierung am besten schon 15 Minuten früher in der Schule
Ausbildungsinhalte
Für die Inhalte der Ausbildung relevant sind der Ausbildungsrahmenplan sowie der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellter/ Sozialversicherungsfachangestellte.
Laut Rahmenlehrplan vermittelt die Berufsschule allgemeine und berufsbezogene Inhalte. Insgesamt umfasst der Unterricht während einer Ausbildungszeit von 3 Jahren ca. 1440 Stunden.
Im fachbezogenen Bereich werden die Fächer:
- Sozialversicherungslehre (Klassenverband 1. und 4. Block, Kurssystem 2. und 3.Block),
- Wirtschaftslehre,
- Rechtskunde
- Rechnungswesen (kfm. Rechnen, kfm.Buchführung, EDV);
im allgemeinbildenden Bereich die Fächer:
- Sozialkunde
- Sprache und Kommunikation
- Fachenglisch
- Gesundheit und Bewegung unterrichtet.
Für den Ausbildungsberuf ergibt sich daraus konkret die folgende wöchentliche Stundentafel:
Lerngebiet / Fach | Stunden / Woche |
---|---|
Wirtschaftslehre | 6 |
Sozialversicherungslehre | 6 |
Rechnungswesen | 7 |
Sozialkunde | 4 |
Sprache und Kommunikation | 2 |
Englisch | 2 |
Berufsschulzeiten
Der Berufsschulunterricht wird in Blöcken organisiert. Während der dreijährigen Ausbildungszeit findet Berufsschulunterricht in vier Blöcken statt.
ausbildungsjahr | Anzahl der Blöcke |
---|---|
1. Ausbildungsjahr | 1 |
2. Ausbildungsjahr | 2 |
3. Ausbildungsjahr | 1 |
Lernmittel
Für die Ausbildung ist zurzeit nur ein Lehrbuch erforderlich. Dies wird Ihnen von der Schule kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Viele Auszubildende bzw. Betriebe entscheiden sich allerdings für den Kauf des Buches. Dies hat den Vorteil, dass Sie in Ihrem persönlichen Exemplar z.B. textmarken, unterstreichen und handschriftliche Anmerkungen machen dürfen.
Dies ist bei dem von der Schule geliehenen Exemplar nicht erlaubt.
Bücher müssen nach Ausbildungsende wiederverwertbar zurückgegeben werden, ansonsten müssen Sie den Wiederbeschaffungspreis bezahlen!
Sie arbeiten mit folgendem Buch:
Bildungsverlag EINS
Rechnungswesen für Sozialversicherungsfachangestellte 8. Auflage 2016
41,95 € inkl. MwSt.
ISBN: 978-3-8237-5903-4
Für den Unterricht im Fach „Rechtslehre“ werden die Auszubildenden bzw. Betriebe gebeten, eine Taschenbuchausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anzuschaffen.
Dieser Gesetzestext wird nicht von der Schule zur Verfügung gestellt !!
Beck-Verlag im dtv
Bürgerliches Gesetzbuch 75. überarbeitete Auflage 2015
5,50 € inkl. MwSt.
ISBN: 978-3-406-67871-4
Prüfungen
Zwischenprüfung
Nach der Hälfte der Ausbildungszeit findet, im Zeitraum Januar – März des 2. Ausbildungsjahres, eine Zwischenprüfung statt, die je nach Ausbildungsbetrieben an einem Tag (=Regelfall) bzw. an mehreren aufeinander folgenden Tagen durchgeführt wird. Einheitlich ist der Gegenstand dieser Zwischenprüfung und deren zeitlicher Umfang.
Gegenstand / Gebiet | Prüfungsdauer |
---|---|
Versicherungen und Finanzen | ca. 60 Minuten |
Leistungen | ca. 60 Minuten |
Wirtschafts- und Soziallehre (Wiso) | ca. 60 Minuten |
Während sich die Inhalte der Prüfungsgebiete Versicherung und Finanzierung sowie Leistungen auf den betrieblichen Teil der Ausbildung beziehen, bezieht sich der Inhalt des Prüfungsgebietes Wirtschaftslehre und Sozialkunde auf die Inhalte der Blöcke 1 und 2 des Berufsschulfaches Wirtschaftslehre (75 %) und auf die allgemeinen Inhalte des Berufsschulfaches Sozialversicherungslehre (25%).
Die Inhalte der Zwischenprüfung werden ausschließlich schriftlich geprüft.
Einen genauen Überblick über den Ablauf der Zwischenprüfung finden Sie auf der Homepage des Bundesversicherungsamtes (BVA) in Bonn.
Abschlussprüfung
Etwa zwischen dem 15. Mai des letzten Ausbildungsjahres und dem 31. Juli (=letzter Tag des Ausbildungsverhältnisses im Regelfall) finden die mündlichen und schriftlichen Abschlussprüfungen statt.
Gegenstand und zeitlicher Umfang der schriftlichen Abschlussprüfung (lt. § 14ff. der Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschlussprüfungen für Sozialversicherungsfachangestellte):

Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kundenberatungsgespräch von höchstens 30 Minuten. Dem Prüfling ist dafür eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten einzuräumen.
Weitere Informationen u.a. auch zu den Prüfungsinhalten finden Sie auf der Homepage des Bundesversicherungsamtes (BVA) in Bonn.
Vorgezogene Abschlussprüfung
Sollte die Ausbildung verkürzt werden, findet der schriftliche Teil der Abschlussprüfung bereits Anfang Dezember des Vorjahres statt. Da der letzte Berufsschulblock erst um den 20. Dezember endet, kann der prüfungsrelevante Stoff im Fach Wirtschafts- und Soziallehre von der Berufsschule bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung nicht vollständig vermittelt werden.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.
Bitte melden Sie Ihre Auszubildenen rechtzeitig zum Berufsschulunterricht (möglichst bis zu den Sommerferien) an und benutzen Sie dazu unser Anmeldeformular (Bitte herunterladen und ausgefüllt an das Schulbüro senden).
Entschuldigung
Entschuldigungsverfahren Sozialversicherung
Für die Schüler der Abteilung Sozialversicherung gilt, dass krankheitsbedingte Fehlzeiten über das Ausbildungsunternehmen entschuldigt werden müssen. Bitte nutzen Sie dazu unser Entschuldigungsformular.
Das ausgefüllte und vom Betrieb unterschriebene Formular geben die Auszubildenden bitte unverzüglich nach der Genesung beim Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin ab.
Sollte eine kurzzeitig Freistellung der Auszubildenden vom Unterricht aus anderen Gründen erforderlich sein, so beantragt der Ausbildungsbetrieb bzw. der Auszubildende dieses bitte vorher in der Berufsschule.
Wenn Sie unsere Schule und vielleicht bald Ihre Berufsschule persönlich kennenlernen möchten oder weitere Informationen wünschen, freuen wir uns über eine Nachricht von Ihnen.

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Wir freuen uns über Ihren Anruf und Ihren Besuch!
Berufliche Schule St. Pauli
Berufliche Schule für Banken, Versicherungen und Recht
mit Beruflichem Gymnasium – Fachrichtung Wirtschaft
Budapester Str. 58
20359 Hamburg
Tel.: 040 428973 – 0
Fax.: 040 428973 – 226