Fachangestellte/r für Arbeitsmarkt-Dienstleistungen
Wir sind als Berufsschule der duale Partner in der Ausbildung zur/zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen.
Alle Auszubildenden, die im Bereich der Agentur für Arbeit Hamburg ihre Ausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen absolvieren, besuchen – neben der betrieblichen Ausbildung – unsere Berufsschule.
Dabei profitieren sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Sozialversicherung, einer engen Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsbetrieb und unserer modernen und umfassend ausgestatteten Schule.
Im Fachunterricht, bietet die Berufsschule den Auszubildenden die Möglichkeit, sowohl eine vertiefte Schulung der Inhalte der Arbeitslosenversicherung zu erhalten als auch einen Einblick in die jeweils anderen Fachrichtungen der Sozialversicherung zu gewinnen. Die Auszubildenden sollen grundlegende volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse erlangen sowie auf ökonomisches Handeln bezogene Fertigkeit erwerben. Diese Zielsetzungen bestehen auch im Hinblick auf soziale Themen sowie auf Themen des privaten Rechts und des Verwaltungsrechts.
Darüber hinaus soll die Kommunikationsfähigkeit der künftigen Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen in eigener Sprache und englischer Sprache gefördert werden.
Einschulung
Jeder Auszubildende zum/zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen besucht während seiner i.d.R. 3-jährigen Ausbildungszeit unsere Schule in fünf Berufsschulblöcken mit einer Dauer von jeweils ca. 7 – 9 Wochen.
Die Einschulung der Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen findet nach den Herbstferien des jeweiligen Jahres statt. So ist gewährleistet, dass sich die Auszubildenden zunächst kurz mit der Tätigkeit an ihrem Ausbildungsplatz vertraut machen und die ersten betriebsinternen Schulungen stattfinden können.
Ihr erster Tag in der Berufsschule
Beim ersten Schultag handelt es sich um einen sogenannten Klassenlehrertag. D.h. diesen Tag verbringen die Auszubildenden mit ihrem Klassenlehrer oder ihrer Klassenlehrerin.
Mit diesem Tag verfolgt die Berufsschule zwei Ziele: Erstens soll dieser Tag dazu dienen, dass sich die Auszubildenden der unterschiedlichen Betriebe kennenlernen, denn nicht alle Auszubildenden kommen aus größeren Betrieben mit mehreren Auszubildenden. Auch sollen die Auszubildenden sich mit der Schule vertraut machen und die Gelegenheit bekommen, die Kollegen und Kolleginnen kennenzulernen, von denen sie unterrichtet werden.
Zweitens erhalten die Auszubildenden eine Vielzahl von Informationen im Hinblick auf Blockzeiten, Unterrichts- und Pausenzeiten, Stundenpläne, Klausuren und Notengebungen sowie Fehlzeitenregelungen oder über Vereinbarungen bezüglich des Umganges miteinander (siehe „Unsere Schule“).
Beginn: Wann es am Einschulungstag los geht, das Erfahren Sie von ihrem Ausbildungsbetrieb. Seien Sie zur Orientierung am besten schon 15 Minuten früher in der Schule.
Ausbildungsinhalte
Für die Inhalte der Ausbildung relevant sind der Ausbildungsrahmenplan sowie der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen.
Die laut Rahmenlehrplan in der Berufsschule zu vermittelnden allgemeinen und berufsbezogenen Inhalte umfassen während einer Ausbildungszeit von 3 Jahren ca. 1440 Stunden Unterricht.
Für den Ausbildungsberuf ergibt sich daraus konkret die folgende wöchentliche Stundentafel:
Lerngebiet/Fach | Stunden / Woche |
Sozialversicherungslehre | 8 |
Rechtslehre | 4 |
Wirtschaftslehre | 6 |
Rechnungswesen | 4 |
Englisch | 2 |
Sprache und Kommunikation | 2 |
Wirtschaft und Gesellschaft | 2 |
EDV | 2 |
BerufsSchulzeiten
Der Berufsschulunterricht wird in Blöcken organisiert. Während der dreijährigen Ausbildungszeit findet Berufsschulunterricht in fünf Blöcken statt.
AUSBILDUNGSJAHR | ANZAHL DER BLÖCKE |
---|---|
1. Ausbildungsjahr | 2 |
2. Ausbildungsjahr | 2 |
3. Ausbildungsjahr | 1 |
Lernmittel
Für den Unterricht im Fach Sozialversicherung benötigen Sie das SGB das Sie auch im Betrieb für Ihre Ausbildung nutzen.
Für den Unterricht im Fach Rechnungswesen wird den Auszubildenden ein Lehrbuch für den Ausbildungszeitraum durch die Schule zur Verfügung gestellt.
Bücher müssen nach Ausbildungsende wiederverwertbar zurückgegeben werden, ansonsten müssen Sie den Wiederbeschaffungspreis bezahlen!
Sie arbeiten mit folgendem Buch:
Bildungsverlag EINS Rechnungswesen für Sozialversicherungsfachangestellte 8. Auflage 2016 41,95 € inkl. MwSt. ISBN: 978-3-8237-5903-4 |
Für den Unterricht im Fach Rechtslehre werden die Auszubildenden gebeten, eine Taschenbuchausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit zu bringen.
Dieser Gesetzestext wird nicht von der Schule zur Verfügung gestellt !!
Prüfung
Zwischenprüfung
Nach der Hälfte der Ausbildungszeit findet, i.d.R. im Oktober im 2. Ausbildungsjahr, eine Zwischenprüfung statt, die an einem Tag schriftlich und ca. 2 Monate später an einem weiteren Tag mündlich durchgeführt wird.
Abschlussprüfung
Etwa zwischen dem 10. Mai des letzten Ausbildungsjahres und dem 31. Juli (=letzter Tag des Ausbildungsverhältnisses im Regelfall) finden die schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen statt.
Gegenstand und zeitlicher Umfang der schriftlichen Abschlussprüfung (lt. § 15 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf zur/zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen):
Gegenstand / Gebiet | Prüfungsdauer |
Arbeitsmarktbezogene Geschäftsprozesse | ca. 90 Min. |
Prozesse der Leistungsgewährung | ca. 150 Min. |
Wirtschafts- und Soziallehre (WiSo) | ca. 60 Min. |
Die mündliche Prüfung besteht aus einer Gesprächssimulation und einem anschließendem Fachgespräch von insgesamt höchstens 20 Minuten. Dem Prüfling ist dafür eine Vorbereitungszeit von höchstens 10 Minuten einzuräumen.
Vorgezogene Abschlussprüfung
Sollte die Ausbildung verkürzt werden, findet der schriftliche Teil der Abschlussprüfung bereits im Januar statt. Da der letzte Berufsschulblock erst von Januar bis März stattfindet, müssen Azubis, die die Ausbildung verkürzen, sich den Inhalt des 5. Unterrichtsblockes selbst erarbeiten.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.
Bitte melden Sie Ihre Auszubildenen rechtzeitig zum Berufsschulunterricht (möglichst bis zu den Sommerferien) an und benutzen Sie dazu unser Anmeldeformular (Bitte herunterladen und ausgefüllt an das Schulbüro senden).
Entschuldigungen
Entschuldigungsverfahren Sozialversicherung
Für die Schüler der Abteilung Sozialversicherung gilt, dass krankheitsbedingte Fehlzeiten über das Ausbildungsunternehmen entschuldigt werden müssen. Bitte nutzen Sie dazu unser Entschuldigungsformular.
Das ausgefüllte und vom Betrieb unterschriebene Formular geben die Auszubildenden bitte unverzüglich nach der Genesung beim Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin ab.
Sollte eine kurzzeitig Freistellung der Auszubildenden vom Unterricht aus anderen Gründen erforderlich sein, so beantragt der Ausbildungsbetrieb bzw. der Auszubildende dieses bitte vorher in der Berufsschule.
Wenn Sie uns persönlich kennen lernen möchten oder weitere Informationen wünschen, freuen wir uns über eine Nachricht von Ihnen.
Bitte nehmen Sie Kontakt auf mit:
Felix Hoppe
Abteilungsleiter Berufsschule für Versicherungen und Arbeitsmarktdienstleistungen
Abteilung Sozialversicherung
Tel.: 040 428973-227
oder mit dem Schulbüro:
Berufliche Schule St. Pauli
Berufliche Schule für Banken, Versicherungen und Recht mit Beruflichem Gymnasium – Fachrichtung Wirtschaft
Budapester Str. 58
20359 Hamburg
Tel.: 040 428973 0
Fax.: 040 428973 226